Was die Gesamtbelastungsquote misst
Die Gesamtbelastungsquote ist die gesamte berechnete Abgabenbelastung geteilt durch die
Arbeitgeberkosten. Arbeitgeberkosten bestehen aus Bruttogehalt, Arbeitgeberbeiträgen zur
Sozialversicherung und lohnabhängigen Abgaben. Die Belastung umfasst direkte Lohnabgaben,
verbrauchsabhängige Abgaben und sonstige Abgaben.
Die Quote ist eine persönliche Modellkennzahl. Die amtliche Abgabenquote setzt dagegen das gesamte
Abgabenaufkommen ins Verhältnis zur Wirtschaftsleistung.
Direkte Lohnabgaben
Lohnsteuer und Arbeitnehmerbeiträge werden aus Bruttogehalt, Zahl der Bezüge, Bundesland, Alter und
Kindern berechnet. Das Modell verwendet den geltenden Lohnsteuertarif, die vorgesehenen
Absetzbeträge, den Familienbonus und die Besteuerung von Sonderzahlungen nach § 67 EStG.
Für laufende Bezüge gelten 18,07 Prozent Arbeitnehmer-Sozialversicherung bis zur monatlichen
Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro. Auf Arbeitgeberseite werden 20,98 Prozent
Sozialversicherung sowie Mitarbeitervorsorge, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
und Kommunalsteuer berücksichtigt.
In Wien kommt die Dienstgeberabgabe von zwei Euro je angefangener Arbeitswoche hinzu. Ab dem Monat
nach dem 60. Geburtstag entfallen Unfallversicherungsbeitrag, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag. Da nur
das Alter in ganzen Jahren eingegeben wird, rechnet das Modell im 60. Lebensjahr mit dem halben
Jahresbetrag und ab 61 ohne diese Abgaben. Der Freibetrag der Kommunalsteuer wird bei niedrigen
Bemessungsgrundlagen berücksichtigt.
Verbrauchsabhängige Abgaben
Alle Abgaben, die von einer Konsummenge abhängen, werden aus Durchschnittsmengen abgeleitet und an
das Einkommensniveau angepasst. Für ein unbearbeitetes Mengenfeld gilt:
Menge = Referenzdurchschnitt × (Jahresnetto / 38.799 Euro)Elastizität.
Die Elastizität liegt je nach Verbrauchsart zwischen 0,35 und 1,10. Sie beschreibt, wie stark die
angenommene Menge mit dem verfügbaren Einkommen steigt.
Die Referenzwerte sind bevölkerungsgewichtete Durchschnitte. Sie schließen Personen ohne den
jeweiligen Verbrauch ein. Der Tabakwert von 4,2 Zigaretten pro Person ab 15 Jahren und Tag entspricht
76,7 Packungen im Jahr und enthält daher auch Nichtraucher. Eine eigene Angabe ersetzt den
Durchschnitt. Null bedeutet keinen Verbrauch und führt bei der betreffenden Mengenabgabe zu null Euro.
Auf die berechnete Menge wird der gesetzliche Tarif angewandt. Dazu gehören Alkohol- und Biersteuer,
Tabaksteuer, Mineralölsteuer, Erdgas- und Elektrizitätsabgabe sowie der CO₂-Preis. Für Fahrzeuge,
Versicherungen, Grundstücke und Wohnen gelten die jeweils hinterlegten gesetzlichen Formeln. Tarife
und Datenstände sind auf der Datenseite verlinkt.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer wird aus dem geschätzten Konsum und dessen Verteilung auf die österreichischen
Steuersätze berechnet. Grundlage ist die Konsumerhebung 2024/25 von Statistik Austria. Verwendet wird
der monetäre Konsum ohne imputierte Mieten. Jede Ausgabengruppe wurde einem Steuersatz zugeordnet.
| Satz |
Anteil |
Wesentliche Positionen |
| 20 % |
55,28 % |
Fahrzeuge, Energie, Betriebskosten, Bekleidung, Einrichtung, Getränke in der Gastronomie |
| 13 % |
1,63 % |
Pflanzen, Tiere, Futtermittel, Kino, Eintritt zu Sportveranstaltungen |
| 10 % |
25,31 % |
Lebensmittel, Miete, Arzneimittel, öffentlicher Verkehr, Restaurantspeisen, Bücher |
| 4,9 % |
3,37 % |
Grundnahrungsmittel nach Anlage 3 |
| ohne österreichische USt |
14,41 % |
Versicherungen, Gesundheit, Bildung, Finanzdienste, Glücksspiel, Auslandskonsum |
Daraus folgt ein Effektivsatz von 11,86 Prozent des Bruttokonsums. Andere vertretbare
Zuordnungen ergeben ungefähr 11,5 bis 13,46 Prozent. Den größten Einfluss haben die Aufteilung von
Speisen und Getränken in der Gastronomie, der Auslandsanteil von Urlaubsreisen und die Abgrenzung der
Waren mit dem Satz von 4,9 Prozent.
Die Sparquote steht standardmäßig auf null. Gespartes Einkommen verursacht im laufenden Jahr keine
Umsatzsteuer, kann aber später konsumiert werden. Eine persönliche Sparquote lässt sich eingeben; ein
gesamtwirtschaftlicher Durchschnitt wird dafür nicht übernommen.
Sonstige Abgaben
Für diese Abgaben gibt es keine persönliche Tarifformel. Dazu zählen im Modell Körperschaftsteuer,
Bankenabgabe, Werbeabgabe, Konzessionsabgaben und kleinere Restposten. Das Modell bildet dafür
Profilwerte aus dem statistischen Aufkommen. Die Werte werden auf Erwerbstätige bezogen und anhand
des ausgewiesenen Profilfaktors angepasst.
Diese Beträge sind Schätzwerte. Sie belegen keine persönliche Zahlung und keine bestimmte
wirtschaftliche Wirkung auf eine einzelne Person. Jede Position kann im Abgabenregister geändert
oder auf null gesetzt werden.
Nicht enthaltene Abgaben
Einnahmen mit einer klar anderen Trägergruppe bleiben außerhalb der persönlichen Belastung. Dazu
gehören die veranlagte Einkommensteuer und Sozialbeiträge von Selbständigen, Bauern und Pensionisten,
Pensionsbeiträge von Beamten sowie der Unternehmensanteil der motorbezogenen Versicherungssteuer.
Solche Beträge erscheinen weder als Durchschnittswert noch als Profilzuschlag.
Bezugsgröße für Profilwerte
Aufkommensbasierte Profilwerte werden auf rund 4,5 Millionen Erwerbstätige bezogen. Diese Bezugsgröße
wird nur dort verwendet, wo keine persönliche Rechenregel und keine eindeutig andere Trägergruppe
vorliegen. Lohnsteuer, Sozialbeiträge und mengenabhängige Konsumabgaben werden aus den Eingaben
berechnet.
Genauigkeit der Ergebniszeilen
Direkte Lohnabgaben folgen den gesetzlichen Tarifen. Verbrauchsabgaben beruhen auf persönlichen
Mengen oder einkommensbereinigten Durchschnittswerten. Sonstige Abgaben werden aus veröffentlichten
Aufkommen abgeleitet. Die jeweilige Grundlage steht direkt an der Ergebniszeile.
Arbeitszeit und Stundenwerte
Der Stundenwert beruht auf tatsächlich geleisteter Arbeitszeit. Von 260 möglichen Arbeitstagen werden
25 Urlaubstage und durchschnittlich 10,43 Feiertage an Werktagen abgezogen. Das ergibt 224,57
Arbeitstage. Bei 38,5 Wochenstunden rechnet das Modell mit 1.729 Stunden im Jahr, bei 40
Wochenstunden mit 1.797 Stunden.
Dein Steuerstopptag
Der Steuerstopptag überträgt die Gesamtbelastungsquote auf 365 Tage:
Gesamtbelastungsquote × 365. Das errechnete Datum zeigt, welcher Anteil des
Kalenderjahres rechnerisch auf die ausgewiesenen Abgaben entfällt.